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  • LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5)

    LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5)

    Bremen  – Mit Urteil vom 08.09.2022 hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG zu Schadensersatz in Höhe von 7.849,83 EUR für einen abgasmanipulierten VW Golf VII verurteilt (Aktenzeichen 20 O 131/22). Der im August 2014 zugelassene Pkw ist mit einem EA288 Motor ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5. Wie der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger gegenüber dem Gericht nachvollziehbar darstellen konnte, kann der Pkw unter normalen Betriebsbedingungen gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 den Grenzwert an schädlichen Stickoxiden (NOx) nicht einhalten. Dem Kläger drohen nicht nur Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust, so das Landgericht, sondern auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit die Stilllegung seines Fahrzeugs.

    Bemerkenswert an dieser Konstellation ist, dass der betroffene Motor von VW, obwohl weitestgehend technisch baugleich mit dem Vorgängermodell EA189, bislang offiziell nicht von einem verpflichtenden oder „freiwilligen“ Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen ist. Dies, obwohl er über die technisch gleiche Fahrkurvenerkennung verfügt wie der Skandalmotor EA189. Das Landgericht Stuttgart sprach Schadensersatz zu und verwies dabei auf die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften. Konkret führte es aus, dass der Kläger gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Volkswagen AG als Herstellerin des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenden Motors habe. Diese Rechtsauffassung dürfte sich nach dem aktuellen Votum des Generalanwalts beim EuGH vom 02.06.2022 als rechtlich zutreffend erweisen und durchsetzen. Nach diesem klaren Votum werden Hersteller nicht erst nach vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB), sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB für den Verbau ihrer unzulässigen Abschalteinrichtungen haften. Auch die Vorteilsausgleichung für die Nutzung des Pkw wird erheblich zugunsten der Pkw Eigentümer einzuschränken sein. Schließt sich der EuGH dem Generalanwalt erwartungsgemäß an, werden große Teile der für die Käufer bislang teilweise nachteiligen Rechtsprechung ihre Gültigkeit verlieren. Die Rechtsprechung des EuGH ist insofern maßgeblich.

    Ebenso relevant für Halter von Diesel Pkw ist in diesem Kontext, dass mittlerweile auch das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt offenbar umdenken muss. In einem aktuellen Antwortschreiben des KBA vom 09.09.2022 zu einem Pkw der Marke Audi A5 (3.0l Motor der Audi AG, ebenfalls Abgasnorm Euro 5) teilte es einem unserer Mandanten unlängst mit, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH erneut Überprüfungen vorgenommen werden und „weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden können“. Im Klartext heißt dies, dass ggf. auch offiziell bislang nicht betroffene Diesel Pkw technisch nachgerüstet werden müssen oder ihre Betriebserlaubnis verlieren könnten. Da auch der betroffene Pkw der Marke Audi bislang nicht von einem offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen war, gilt die Ankündigung des KBA grundsätzlich für sämtliche Halter von vergleichbaren Diesel Pkw.

    Nicht zuletzt vor dem Hintergrund möglicher Verjährungsfristen sollten sich Diesel-Pkw Halter zeitnah über ihre Rechte informieren.

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  • Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG beim Vierzylinder-Dieselmotor EA288: Oberlandesgericht Oldenburg mit weiterem verbraucherfreundlichem Urteil?

    Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG beim Vierzylinder-Dieselmotor EA288: Oberlandesgericht Oldenburg mit weiterem verbraucherfreundlichem Urteil?

    Mönchengladbach (ots)

    Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Hinweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 geklärt werden soll. Alles deutet dabei auf ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Dieselgate 2.0 hin.

    Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Oldenburg (14 U 91/21 zu Az.: 1 O 1244/20 Landgericht Osnabrück) einen interessanten Hinweisbeschluss verfügt. Das Oberlandesgericht will damit vor allem klären, ob der Kläger in dem Dieselverfahren gegen die Volkswagen AG mit seinem erstinstanzlichen Vortrag, dass in seinem mit dem Motor EA288 ausgestatteten Fahrzeug eine der vom Motor EA189 bekannte Umschaltlogik (Akustikfunktion) entsprechend verbaut ist, im Recht ist. Die Umschaltlogik unterscheidet zwischen zwei Betriebsmodi der Emissionskontrollsysteme, von denen einer ausschließlich auf dem Prüfstand aktiv ist und nur deshalb die NOx-Grenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden, im Straßenverkehr dagegen nicht. Ebenfalls steht die Frage im Raum, ob mittels einer Fahrkurvenerkennung der Prüfstand erkannt werde und für die Dauer des NEFZ die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators (NSK-Speichers) nur reduziert erfolge.

    „Der Senat des Oberlandesgerichts hält diese Schlussfolgerungen für naheliegend, zumal unstreitig bis zum Aufspielen des freiwilligen Software-Updates 23X4 eine Fahrkurvenerkennung vorhanden gewesen sei. Das ist eine sehr interessante Aussage in dem Hinweisbeschluss und weist darauf hin, dass es zu einem weiteren verbraucherfreundlichen Urteil im EA288-Komplex gegen die Volkswagen AG kommen könnte. Der Senat habe aufgrund des unstreitigen Vortrags des Klägers davon auszugehen, dass an dem streitgegenständlichen Motor ein Software-Update zur Senkung der NOx-Emissionen erforderlich gewesen sei“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

    Zugleich weist das Oberlandesgericht deutlich in seinem Beschluss darauf hin, dass die Volkswagen AG die Behauptungen des Klägers zum Vorhandensein der Abschalteinrichtungen (mit Ausnahme des Thermofensters) nicht ausreichend bestritten haben dürfte. Für Dr. Gerrit W. Hartung ist das auch ein wesentlicher Punkt: „Die Volkswagen AG fällt im Dieselabgasskandal immer wieder durch nicht tragfähige Verteidigungsstrategien auf. Aussagen wie ‚Auf Basis der bisherigen Messungen des KBA gibt es keine im Prüfstandsbetrieb optimierende Funktion, die erforderlich wäre, um die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einzuhalten‘, dürften kein ausreichendes Bestreiten darstellen. Das ist eine Absage an die stets vorgebrachten VW-Argumente!“

    Ebenso heißt es in dem Hinweisbeschluss: Bei der rechtlichen Beurteilung vertrete die Beklagte offenbar auch die nach Einschätzung des Senats unzutreffende Rechtsauffassung, dass eine Einwirkung auf das Emissionskontrollsystem nur dann eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 der VO (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates darstelle, wenn deshalb die Grenzwerte außerhalb des Prüfstands nicht eingehalten werde. „Diese Argumente reichen nicht aus, um das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung hinreichend zu bestreiten“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

    Er sagt weiter: „Der neuerliche Hinweisbeschluss zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

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  • Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG: VW Passat von 2017 mit Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 manipuliert!

    Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG: VW Passat von 2017 mit Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 manipuliert!

    Mönchengladbach (ots)

    Ein geschädigter Verbraucher erhält im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG für die Manipulation an einem VW Passat 2.0 TDI mit dem Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 Schadenersatz fast in Höhe des Kaufpreises!

    Dieselgate 2.0 nimmt weiterhin an Fahrt auf. Immer mehr Gerichte in ganz Deutschland verurteilen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nun auch zu Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an den Vierzylinder-Dieseln des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6), der millionenfach über sämtliche Baureihen und Marken der Volkswagen AG hinweg eingesetzt wird.

    Jetzt hat das Landgericht Bielefeld (Az.: 8 O 440/20) ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Es hat die Volkswagen AG verurteilt, an den Kläger 25.622,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI zu zahlen. Darüber hinaus muss die Volkswagen AG an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.324,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2021 leisten und die Kosten des Rechtsstreits tragen.

    „Der Kläger hatte den VW Passat am 14. Juli 2017 als Neuwagen zum Preis von 29.615 Euro erworben. In dem Fahrzeug ist ein Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 mit NOx-Speicherkatalysator (NSK) verbaut. Es ist auch ein sogenanntes Thermofenster vorhanden. Das Fahrzeug verfügt über eine Fahrkurvenerkennung. Mit dieser Funktion kann das Fahrzeug erkennen, ob es sich auf dem Prüfstand befindet. Die Beklagte ist Herstellerin des Fahrzeugs und des Motors. Der aktuelle Kilometerstand beträgt 40.448 Kilometer“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Bielefeld erstritten.

    Durch die Fahrkurvenerkennung schaltet das Fahrzeug zwischen zwei Betriebsmodi um. Der Kläger habe laut Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung schlüssig vorgetragen, dass durch das Umschalten der Schadstoffausstoß bei normalem Betrieb auf der Straße um ein Vielfaches höher sei als auf dem Prüfstand. Die Fahrkurvenerkennung werde insofern dazu genutzt, um die erforderlichen Werte auf dem Prüfstand einzuhalten. Das Gericht betont in dem Zusammenhang: „Soweit die Beklagte sich darauf beruft, dass diese Funktion lediglich dafür genutzt werde, dass die Messergebnisse nicht verfälscht werden und diese nicht dazu benötigt werde, die Grenzwerte einzuhalten, dringt sie damit nicht durch.“

    Das bedeutet: „Die Ausführungen der Beklagten, dass diese Funktion nicht zur Einhaltung der Grenzwerte benötigt werde, seien laut Gericht insofern auch nicht nachvollziehbar. Das Gericht geht davon aus, dass eine unterschiedliche NSK-Ansteuerung durchaus Auswirkung auf den Motor und seiner Umwelteinflüsse haben wird. Weshalb hätte die Beklagte diese Funktion ansonsten entwickeln und implementieren sollen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, da die Erklärung der Beklagten, die Funktion sei lediglich zur Verhinderung von verfälschten Messergebnissen vorhanden, nicht überzeugt“, fasst Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung zusammen.

    Dr. Hartung sagt weiter: „Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

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  • Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!

    Mönchengladbach (ots)

    Nun hat auch das Landgericht Gießen einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an einem VW T6 Multivan 2.0 TDI (Bulli) mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist.

    Das Landgericht Gießen (Urteil vom 25.03.2021, Az.: 5 O 450/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 nochmals Schwung verliehen und die Volkswagen AG einmal mehr für die Manipulationen an einem VW-T6 in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher für einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 24.201,28 Euro als Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2020 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass die Volkswagen AG den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1242,83 Euro freistellen muss und dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 764,17 Euro erledigt ist.

    „Der geschädigte Verbraucher hatte den T6 Multivan am 25. April 2019 zum Preis von 26.400 Euro gebraucht mit einer Laufleistung von 53.400 Kilometern gekauft. Damit erhält der Kläger annähernd den Kaufpreis für sein Fahrzeug nach fast zwei Jahren Nutzung zurück. Die Verurteilung erfolgt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

    Das Urteil folgt im Kern einem bekannten Argument. Wie das Gericht betont, sei der Motor des Typs EA288 in dem streitgegenständlichen Fahrzeug mit einer sogenannten Fahrzykluserkennung mit zwei Betriebsmodi ausgestattet. Die Software schaltet bekanntlich beim Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus in den Modus 1 als NOx-optimierten Betriebsmodus um, in dem eine höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt. Außerhalb des Prüfbetriebs, also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an, der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß bewirkt.

    „Das Gericht ließ auch den Vortrag der Volkswagen AG nicht gelten, dass die Zykluserkennung bewirke, dass nach Erreichen der für die optimale Funktionsfähigkeit des SCR-Katalysators erforderlichen Betriebstemperatur von ca. 200 Grad eine bis dahin hohe Abgasrückführungsrate parallel bestehen bleibe, wobei diese keine messbaren Auswirkungen habe“, erklärt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Das Gericht habe darin gerade das Vorliegen einer illegalen Funktion erkannt, die den Prüfstand erkenne und daran gekoppelt im Neuen Europäischen Fahrzeug (NEFZ) eine vom normalen Straßenbetrieb abweichende Abgasbehandlung durch Aufrechterhaltung einer hohen Abgasrückführungsrate herbeiführe. Dass dies aus Gründen des Motorschutzes geschehe, sei nicht vorgetragen worden. „Daraus folgt für das Gericht, dass eine Schadstoffminderung auf dem Prüfstand nur dann sinnvoll sei und einen Fahrzeugvergleich verschiedener Hersteller zulasse, wenn das zu testende Fahrzeug gerade hinsichtlich der Abgasbehandlung dem Zustand entspricht, der auch auf der Straße gegeben sei, da ansonsten eine Vergleichbarkeit selbst unter den dem realen Fahrbetrieb fernen, genormten Prüfstandbedingungen nicht mehr herzustellen wäre.“

    Dr. Hartung sagt weiter: „Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

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  • Aus alt mach neu: Volkswagen Group Components startet Batterie-Recycling

    Aus alt mach neu: Volkswagen Group Components startet Batterie-Recycling

    Wolfsburg/Salzgitter (ots)

    – Pilotanlage am Standort Salzgitter geht in Betrieb
    – Ziel ist Closed Loop-Verfahren zur Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe aus Lithium-Ionen-Akkus
    – Konzernvorstand Thomas Schmall: „Zukunfts-Thema mit großem Beitrag für Klimaschutz und Rohstoff-Versorgung“

    Volkswagen Group Components hat heute am Standort Salzgitter die konzernweit erste Anlage für das Recycling von Hochvolt-Fahrzeugbatterien eröffnet. Mit dem Start des Pilotbetriebs realisiert der Volkswagen Konzern einen weiteren konsequenten Schritt der nachhaltigen End-to-End-Verantwortung für die gesamte Wertschöpfungskette der E-Fahrzeug-Batterie. Ziel ist die industrialisierte Rückgewinnung wertvoller Rohmaterialien wie Lithium, Nickel, Mangan und Kobalt im geschlossenen Kreislauf (Closed Loop) sowie von Aluminium, Kupfer und Kunststoff mit einer Wiederverwertungs-Quote von perspektivisch mehr als 90 Prozent.

    Die Besonderheit der Anlage in Salzgitter: Es werden nur Batterien recycelt, die nicht mehr anderweitig verwendet werden können. Denn zuvor wird analysiert, ob die Batterie noch leistungsstark genug ist, um zum Beispiel ein zweites Leben in mobilen Energiespeichern wie der flexiblen Schnellladesäule oder dem mobilen Laderoboter zu erhalten. Größere Mengen Batterie-Rückläufer werden frühestens Ende der 2020er Jahre erwartet. Die Anlage ist daher zunächst darauf ausgelegt, im Pilotbetrieb bis zu 3.600 Batteriesysteme im Jahr zu recyceln – das entspricht rund 1.500 Tonnen. Später kann das System bei permanent weiter optimierten Verfahren auf größere Mengen skaliert werden.

    „Die Volkswagen Group Components realisiert damit einen weiteren Schritt ihrer nachhaltigen End-to-End-Verantwortung für die Batterie als Schlüsselkomponente der Elektromobilität“, sagt Thomas Schmall, Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Geschäftsbereich Technik, und Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Group Components, und ergänzt: „Wir setzen den nachhaltigen Wertstoff-Kreislauf um – und sind damit Vorreiter der Branche für ein Zukunftsthema mit großem Beitrag für Klimaschutz und Rohstoff-Versorgung.“

    Der innovative und CO2-sparende Recycling-Prozess kommt ohne das energetisch aufwendige Einschmelzen im Hochofen aus. Die angelieferten gebrauchten Batteriesysteme werden tiefenentladen und demontiert. Dann werden die Einzelteile im Zerkleinerer zu Granulat zerrieben, das anschließend getrocknet wird. Dabei wird neben Aluminium, Kupfer und Kunststoffen vor allem das wertvolle „Schwarze Pulver“ gewonnen, das die wichtigen Batterie-Rohstoffe Lithium, Nickel, Mangan und Kobalt sowie Graphit enthält. Die Trennung und Aufbereitung der einzelnen Stoffe durch hydrometallurgische Verfahren – unter Verwendung von Wasser und chemischen Mitteln – erfolgt im Nachgang bei spezialisierten Partnern.

    „Wesentliche Bestandteile alter Batteriezellen können so bei der Herstellung von neuem Kathodenmaterial genutzt werden“, erklärt Mark Möller, Leiter Geschäftsbereich Technische Entwicklung & E-Mobilität: „Wir wissen aus der Forschung, dass recycelte Batterie-Rohstoffe genauso leistungsfähig sind wie neue. Mit dem zurückgewonnenen Material können wir perspektivisch die Versorgung unserer Zellfertigung unterstützen. Da die Nachfrage nach Batterien und damit nach E-Rohstoffen stark steigen wird, können wir jedes Gramm zurückgewonnenes Material gut gebrauchen.“

    Die CO2-Einsparung wird mit rund 1,3 Tonnen pro 62-KWh-Batterie bewertet, die mit Kathoden aus recyceltem Material sowie Grünstrom gefertigt wird.

    Hinweis für Redaktionen:

    Umfangreiches, weiterführendes Informationsmaterial finden Sie hier:

    https://ots.de/dGqjDq

    – Statements von: Dr. Herbert Diess, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG; Stephan Weil, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen; Thomas Schmall, Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Geschäftsbereich „Technik“, und Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Group Components; Bernd Osterloh, Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG; Gunnar Kilian, Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Geschäftsbereiche „Personal“ und „Truck & Bus“; Georg Kell, Sprecher des Nachhaltigkeitsbeirats der Volkswagen AG
    – Media-Booklet
    – Faktenblatt zur Recycling-Anlage
    – Hintergrund-Story
    – Kurz-Video „Die Recycling-Anlage in 100 Sekunden“
    – Animierter Erklärfilm zu den Prozessschritten der Anlage
    – Footage für TV-Redaktionen (unvertont)
    – Zahlreiche Fotos der Recycling-Anlage
    – Info-Grafiken

    Das ist die Volkswagen Group Components.

    Die Volkswagen Group Components verantwortet als unternehmerisch eigenständige Geschäftseinheit unter dem Dach der Volkswagen AG die Entwicklung und Fertigung strategischer Komponenten für die fahrzeugproduzierenden Marken des Konzerns. In sechs Geschäftsfeldern Motor & Gießerei, Getriebe & E-Antrieb, Fahrwerk, Sitze, Batteriezelle & -system sowie Laden & Energie arbeiten rund 75.000 Mitarbeiter in weltweit über 60 Werken an 48 Produktionsstandorten. Sie entwickeln und fertigen Fahrzeugkomponenten, gestalten Zukunftsthemen wie Ladeinfrastruktur oder Batterierecycling – und leisten so einen entscheidenden Wertbeitrag für den Volkswagen Konzern, seine Marken und Produkte. Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Group Components ist Thomas Schmall.

    Pressekontakt:

    Volkswagen Group Components – Kommunikation
    – Enrico Beltz, Leitung Kommunikation, Tel: +49 5361-9-48590, enrico.beltz@volkswagen.de
    – Stefan Ernst, Sprecher, Tel: +49 5361-9-960976, stefan.ernst1@volkswagen.de
    – Tim Fronzek, Sprecher, Tel: +49 5361-9-77639, tim.fronzek@volkswagen.de

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  • HARTING Automotive mit Volkswagen Group Award 2020 ausgezeichnet

    HARTING Automotive mit Volkswagen Group Award 2020 ausgezeichnet

    HARTING Automotive mit Volkswagen Group Award 2020 ausgezeichnet / Kategorie E-Mobility / Verlässlicher Bestandteil der VW-Lieferkette

    Espelkamp/Wolfsburg (ots) – Hohe Auszeichnung für die HARTING Technologiegruppe: Die Tochtergesellschaft HARTING Automotive ist mit dem Volkswagen Group Award 2020 in der Kategorie E-Mobility ausgezeichnet worden. Mit dieser Auszeichnung würdigt der Volkswagen-Konzern die außergewöhnlichen Leistungen und die hohe Innovationskraft, mit denen HARTING Automotive zum Erfolg der Volkswagen AG beiträgt, wie es in der Dankesurkunde heißt.

    Im volatilen Bereich der Elektromobilität zeichne sich das Unternehmen durch proaktive, schnelle und zielgerichtete Handlungsweise aus, auf kurzfristige Volumenschwankungen und ungeplanten Zusatzbedarf reagiere die Tochtergesellschaft flexibel und partnerschaftlich. Mit einem breiten Spektrum an Ladekabeln stelle HARTING Automotive die Marken- und werksübergreifende Versorgung mit dem Ladekabel Mode 3 sicher, heißt es in der Urkunde weiter. HARTING Automotive sei ein wichtiger und verlässlicher Bestandteil der VW Lieferkette.

    HARTING Automotive

    „Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. Mein Dank gebührt dem ganzen Team von HARTING Automotive, das auch in diesen schwierigen Zeiten stets die Kunden im Fokus behalten hat“, sagt Marco Grinblats, Geschäftsführer HARTING Automotive.

    Steigende Nachfrage nach E-Mobility-Lösungen

    Die Tochtergesellschaft HARTING Automotive ist seit langem auf dem Markt der Zuliefererindustrie zuhause und registriert eine stark gestiegene Nachfrage nach E-Mobility-Lösungen. Als Wegbereiter für zuverlässige, saubere und umweltschonende E-Mobilität bietet HARTING Automotive für alle relevanten Märkte maßgeschneiderte Lösungen und Komponenten, entwickelt und produziert Lade-Equipment für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge.

    So liefert die Tochtergesellschaft unter anderem Ladelösungenfür den Modularen E-Antriebs-Baukasten (MEB) von Volkswagen, den Audi e-tron und den Porsche Taycan. Der HARTING Technologiekonzern kann auf jahrzehntelange Erfahrungen in der Anschluss- und Übertragungstechnik von Daten, Signalen und Strom verweisen und hat bereits frühzeitig das steigende Umweltbewusstsein in der Gesellschaft in Sachen Verkehr erkannt und die sich daraus ergebenden Anforderungen und Chancen.

    Über HARTING:

    Die HARTING Technologiegruppe ist ein weltweit führender Anbieter von industrieller Verbindungstechnik für die drei Lebensadern Data, Signal und Power mit 14 Produktionsstätten und Niederlassungen in 44 Ländern. Darüber hinaus stellt das Unternehmen auch Kassenzonen für den Einzelhandel, elektromagnetische Aktuatoren für den automotiven und industriellen Serieneinsatz, Ladeequipment für Elektrofahrzeuge sowie Hard- und Software für Kunden und Anwendungen u. a. in der Automatisierungstechnik, im Maschinen- und Anlagenbau, in der Robotik und im Bereich Transportation her. Rund 5.300 Mitarbeitende erwirtschafteten 2018/19 einen Umsatz von 750 Mio. Euro. Am 1. September 1945 gegründet, feiert das Unternehmen in diesem Jahr das 75-jährige Unternehmensbestehen.

    Pressekontakt:

    HARTING Stiftung & Co. KG
    Detlef Sieverdingbeck
    Zentralbereichsleiter
    Corporate Communication & Branding (CCB)

    Marienwerderstr. 3
    32339 Espelkamp

    Tel.: 05772 47-244
    Fax: 05772 47-400
    Detlef.Sieverdingbeck@HARTING.com

    Weitere Informationen: http://www.harting-systems.com

  • Volkswagen und Ford unterzeichnen Verträge für globale Allianz für leichte Nutzfahrzeuge, Elektrifizierung und autonomes Fahren

    Volkswagen und Ford unterzeichnen Verträge für globale Allianz für leichte Nutzfahrzeuge, Elektrifizierung und autonomes Fahren

    DEARBORN, Mich., und WOLFSBURG, Deutschland (ots) –

    – Beide Unternehmen kooperieren bei leichten Nutzfahrzeugen – Volkswagen Nutzfahrzeuge entwickelt und fertigt einen Stadtlieferwagen, Ford einen Transporter im Ein-Tonnen-Ladesegment. Zudem vermarktet Volkswagen ab 2022 mit dem Amarok einen mittelgroßen Pickup auf Basis desFord Ranger-Chassis – Insgesamt sollen rund 8 Millionen Fahrzeuge in den drei Nutzfahrzeug-Projekten der Allianz gefertigt werden – Ford wird ein Elektrofahrzeug für Europa bauen auf Basis des Modularen E-Antriebskastens (MEB) von Volkswagen – ab 2023 sollen innerhalb von mehreren Jahren mehr als 600.000 Einheiten produziert werden – Durch die jüngst abgeschlossene Investition von Volkswagen in Argo AI sind Ford und Volkswagen nun Partner beim autonomen Fahren. Das Self-Driving System (SDS) von Argo soll unabhängig voneinander in Modelle der beiden Unternehmen integriert werden – Die Allianz sieht keine Kapitalverflechtung der beiden Hersteller vor und soll jährlich weitreichende Effizienzen schaffen

    Die Ford Motor Company und die Volkswagen AG haben weitere Verträge innerhalb ihrer bestehenden globalen Allianz unterzeichnet. Mit den jetzt vereinbarten Projekten sollen die Produkte noch besser auf die Kundenbedürfnisse in Europa und anderen Regionen ausgerichtet werden. So werden die jeweiligen Stärken der Unternehmen bei mittelgroßen Pickups sowie Nutz- und Elektrofahrzeugen genutzt. Die Pläne für die Kooperation wurden im vergangenen Jahr von Ford und Volkswagen verkündet.

    Durch die Allianz wollen beide Unternehmen ihren Kunden unter anderem schneller neue Technologien und eine breitere Modellauswahl bieten. Ausgehend von einem anhaltenden Wachstum der weltweiten Nachfrage nach Nutzfahrzeugen und nach leistungsstarken Elektrofahrzeugen erwarten beide Partner große Skaleneffekte für die jeweiligen Portfolios. Die Volkswagen-Ford-Allianz wird:

    – die Realisierung eines von Ford konstruierten und gebauten mittelgroßen Pickups vorantreiben, der ab 2022 von Volkswagen Nutzfahrzeuge als Amarok in das eigene Modellangebot aufgenommen wird. – das Nutzfahrzeuggeschäft beider Unternehmen bereits im kommenden Jahr weiter stärken: Mit einem Stadtlieferwagen auf Basis des neuesten Caddy-Modells, das Volkswagen Nutzfahrzeuge entwickeln und fertigen wird. Ford wird als weiteres Projekt später einen gemeinsamen Transporter im Ein-Tonnen-Ladesegment entwickeln. – die E-Mobilitätsstrategie beider Unternehmen unterstützen, indem Ford ab 2023 ein eigenes Elektrofahrzeug für den europäischen Markt auf Basis des Modularen E- Antriebskasten (MEB) von Volkswagen anbietenwird.

    In den drei Nutzfahrzeug-Projekten der Allianz sollen insgesamt rund 8 Millionen Fahrzeuge entwickelt und produziert werden.

    „Angesichts der Covid-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf die Weltwirtschaft ist es mehr denn je von entscheidender Bedeutung, belastbare Allianzen zwischen starken Unternehmen zu bilden“, sagt Volkswagen Chef Dr. Herbert Diess. „Diese Zusammenarbeit wird die Entwicklungskosten effizient senken, eine stärkere weltweite Verbreitung von Elektro- und Nutzfahrzeugen ermöglichen und die Position beider Unternehmen entscheidend stärken.“

    „Diese Allianz kommt in einer Zeit großer Begeisterung für die Verzahnung von immer intelligenteren vernetzten Fahrzeugen in einer immer smarteren Welt“, sagt Ford-CEO Jim Hackett. „Hier entstehen einerseits enorme Chancen zur innovativen Lösung globaler Mobilitätsfragen und zur Schaffung herausragender Vorteile für unsere Kunden – gleichzeitig müssen Unternehmen sorgfältig entscheiden, wie sie ihr Geld investieren.“

    Sowohl Ford als auch Volkswagen verfügen über ein starkes gewerbliches Transporter- und Pickup-Geschäft auf der ganzen Welt, dazu gehören beliebte Modelle wie Transit und Ranger von Ford und die Transporter, Crafter, Caddy und Amarok von Volkswagen Nutzfahrzeuge.

    „Nutzfahrzeuge sind heute für Ford von grundlegender Bedeutung und ein Geschäftsbereich, den wir mit Nachdruck zu weiterem Wachstum bringen wollen. Die Zusammenarbeit mit Volkswagen an diesen Plattformen wird beiden Unternehmen signifikante finanzielle Vorteile bei der Entwicklung, sowie bei Fabriken und Anlagen verschaffen“, sagte Jim Farley, Chief Operating Officer von Ford.

    „Unabhängig davon wird Ford in den kommenden zwei Jahren sein Angebot um batterie- elektrische Varianten des Ford Transit und des Ford F-150 für Nutzfahrzeugkunden ergänzen, die zunehmend Wert auf null Emissionen legen und die Leistungsfähigkeit bei Konnektivität, Datenverarbeitung und künstlicher Intelligenzbenötigen.“

    „Die Zusammenarbeit mit Ford ist ein wichtiger Baustein unserer Strategie GRIP 2025+ und Teil der aktuellen Transformation von Volkswagen Nutzfahrzeuge“, sagt Thomas Sedran, Vorstandsvorsitzender von Volkswagen Nutzfahrzeuge. „Diese langfristige Zusammenarbeit mit Ford wird unsere sehr gute Position im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge, insbesondere in unseren europäischen Kernmärkten, stärken und ist ein Beweis dafür, dass wir unseren Plan Schritt für Schritt erfolgreich umsetzen.“

    Die Nutzung der MEB-Plattform von Volkswagen durch Ford in Europa ist zudem ein wichtiger Eckpfeiler in der Elektromobilitätsstrategie von Volkswagen und unterstützt die Anstrengungen beider Unternehmen, die Ziele des Pariser Klimaabkommens von 2015 zu erreichen. Volkswagen und Ford wollen zudem weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei Elektrofahrzeugen prüfen.

    Ab 2023 rechnet Ford innerhalb von mehreren Jahren mit der Auslieferung von mehr als 600.000 Elektrofahrzeugen auf Basis der MEB-Plattform. Das geplante Modell soll ein großzügiges Platzangebot mit den Vorzügen des Elektroantriebs kombinieren. Entworfen und konstruiert wird das Fahrzeug von Ford in Köln-Merkenich. Ford erweitert damit sein Angebot an E-Fahrzeugen neben dem vollelektrischen Mustang Mach-E, der 2021 vorgestellt wird.

    Darüber hinaus können beide Hersteller künftig das Self-Driving System (SDS) von Argo AI unabhängig voneinander für eigene hochleistungsfähige, selbstfahrende Fahrzeuge nutzen. In der vergangenen Woche schloss Volkswagen seine angekündigte Investition in Argo AI ab. An dem in Pittsburgh ansässigen Unternehmen hält Ford bereits Eigentums- undEntwicklungsanteile.

    Die Entscheidung von Volkswagen und Ford, jeweils in Argo AI zu investieren, zeigt, wie Allianzen die Entwicklung bahnbrechender Technologien gewährleisten können, die viel Zeit und Ressourcen erfordern. Das SDS von Argo AI ist aktuell das erste System für autonomes Fahren mit kommerziellen Einsatzplänen sowohl in Europa als auch in den USA. Durch die globalen Aktivitäten von Ford und Volkswagen erreicht die Plattform von Argo AI das bisher größte geografische Einsatzpotenzial aller autonomen Technologien. Dies ist ein wichtiger Faktor, um ein solches System kosteneffizient und erfolgreich zu entwickeln.

    Die Volkswagen-Ford-Allianz beinhaltet keine wechselseitige Eigentümerschaft zwischen den Unternehmen, die weiterhin Wettbewerber bleiben werden.

    Über den Volkswagen Konzern:

    Der Volkswagen Konzern mit Sitz in Wolfsburg ist einer der führenden Automobilhersteller weltweit und der größte Automobilproduzent Europas. Zwölf Marken aus sieben europäischen Ländern gehören zum Konzern: Volkswagen Pkw, Audi, SEAT, SKODA, Bentley, Bugatti, Lamborghini, Porsche, Ducati, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Scania und MAN. Dabei erstreckt sich das Pkw-Angebot von Kleinwagen bis hin zu Fahrzeugen der Luxusklasse. Ducati bietet Motorräder an. Im Bereich der leichten und schweren Nutzfahrzeuge beginnt das Angebot bei Pick-up-Fahrzeugen und reicht bis zu Bussen und schweren Lastkraftwagen. 671.205 Beschäftigte produzieren an jedem Arbeitstag rund um den Globus durchschnittlich 44.567 Fahrzeuge, sind mit fahrzeugbezogenen Dienstleistungen befasst oder arbeiten in weiteren Geschäftsfeldern. Seine Fahrzeuge bietet der Volkswagen Konzern in 153 Ländern an.

    Im Jahr 2019 betrugen die weltweiten Auslieferungen von Konzernfahrzeugen 10,97 Millionen (2018: 10,83 Millionen). Der Pkw-Weltmarktanteil betrug 12,9 Prozent. Der Umsatz des Konzerns belief sich im Jahr 2019 auf 252,6 Milliarden Euro (2018: 236 Milliarden Euro). Das Ergebnis nach Steuern betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 14,0 Milliarden Euro (2018: 12,2 Milliarden Euro).

    Über die Ford Motor Company

    Die Ford Motor Company ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Sitz in Dearborn, Michigan. Das Unternehmen entwickelt, fertigt, vermarktet und wartet eine vollständige Palette von Ford-Pkw, Lkw, Geländewagen, elektrifizierten Fahrzeugen und Lincoln-Luxusfahrzeugen, bietet über die Ford Motor Credit Company Finanzdienstleistungen an und strebt Führungspositionen in den Bereichen Elektrifizierung, Mobilitätslösungen, einschließlich Dienstleistungen für Selbstfahrer, und damit verbundene Dienstleistungen an.

    Ford beschäftigt weltweit etwa 188.000 Mitarbeiter. Für weitere Informationen über Ford, seine Produkte und die Ford Motor Credit Company besuchen Sie bitte corporate.ford.com.

    Über Volkswagen Nutzfahrzeuge

    „Wir transportieren Erfolg“- Volkswagen Nutzfahrzeuge (VWCV) ist als eigenständige Marke innerhalb des Volkswagen-Konzerns für die Entwicklung, den Bau und den Vertrieb von leichten Nutzfahrzeugen verantwortlich. Dazu gehören die Baureihen Transporter, Caddy und Amarok, die in Hannover (D), Poznan (PL), Wrzesnia (PL) und Pacheco (ARG) produziert werden. Unsere Fahrzeuge transportieren Bauarbeiter, Familien und Abenteurer, Brötchen, Pakete und Surfbretter. Jeden Tag helfen sie unzähligen Menschen auf der ganzen Welt, gute Arbeit zu leisten, sie arbeiten als mobile Werkstätten und bringen Sanitäter und die Polizei dorthin, wo sie gebraucht werden. Innerhalb des Volkswagen Konzerns ist Volkswagen Nutzfahrzeuge auch die Leitmarke für Autonomes Fahren, Mobility as a Service (MaaS) und Transport as a Service (TaaS) und wird daher in Zukunft entsprechende Spezialfahrzeuge (SPV) wie Robo-Taxis und Robo-Vans entwickeln und produzieren. Auf diese Weise transportieren wir eine ganze Gesellschaft mit all ihren Anforderungen an eine saubere, intelligente und nachhaltige Mobilität. An den Unternehmensstandorten rund um den Globus arbeiten mehr als 24.000 Mitarbeiter, davon rund 15.000 am Standort Hannover.

    Pressekontakt:

    Ford Communications
    Michael Baumann
    +49.152.5495.2780
    Mbauman9@ford.com

    Ian Thibodeau
    +1 313.268.6056
    ithibode@ford.com

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6955/4619599
    OTS: Ford-Werke GmbH

    Original-Content von: Ford-Werke GmbH, übermittelt durch news aktuell

  • Volkswagen startet mit flexibler Schnellladesäule in China

    Volkswagen startet mit flexibler Schnellladesäule in China

    Volkswagen startet mit flexibler Schnellladesäule in China

    Wolfsburg/Suzhou (ots) – Volkswagen Group Components und DU-POWER gründen Joint Venture – Gemeinsames Unternehmen soll die flexible Schnellladesäule für China bauen

    Die Volkswagen Group Components und das Start-up Shanghai DU-POWER New Energy Technical Co., Ltd. beabsichtigen, gemeinsam in China die flexible Schnellladesäule zu produzieren. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Vertreter beider Unternehmen in Suzhou, China. Es ist geplant, noch im zweiten Halbjahr 2020 mit der Serienproduktion der flexiblen Schnellladesäule zu starten. Die Produktion mit einem lokalen Partner ist ein wesentlicher Schritt in dem schnell wachsenden Markt für E-Fahrzeuge.

    „Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur ist der Schlüssel für den Erfolg von E-Fahrzeugen. Das geplante Joint Venture mit DU-POWER ist daher ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die Elektromobilität, den wir weiter konsequent beschreiten. Das innovative Konzept unserer flexiblen Schnellladesäule bietet nicht zuletzt aufgrund des schnellen Wachstums der Elektromobilität großes Potenzial in China“, sagt Thomas Schmall, Vorstandsvorsitzender der Volkwagen Group Components.

    „Die Elektrifizierung der globalen Automobilindustrie ist ein Megatrend. Als aufstrebendes Hightech-Unternehmen mit einer kompetenten technischen Entwicklung werden wir gemeinsam mit Volkswagen eine solide Grundlage zur Unterstützung des Erfolgs von Elektrofahrzeugen schaffen. Die Partnerschaft zum Aufbau eines Joint Ventures in China ermöglicht uns eine technisch intensive Zusammenarbeit für flexible, zuverlässige und effiziente Lösungen für die Ladeinfrastruktur“, sagt Yong Kang, der Vorstandsvorsitzende von Shanghai DU-POWER New Energy Technical Co., Ltd..

    Die Volkswagen AG und Shanghai DU-POWER New Energy Technical Co., Ltd. werden nach dem Abschluss der erforderlichen behördlichen Genehmigungsverfahren, einschließlich der Fusionskontrolle letztlich jeweils 50 % der Anteile am Joint Venture halten. Das neue Unternehmen wird seinen Standort in Suzhou Wuzhong Economic & Technological Development Zone, nahe Shanghai, China, haben.

    Darüber hinaus wird, wie bereits angekündigt, die flexible Schnellladesäule zukünftig auch am Standort Hannover gefertigt. Die Produktion soll in diesem Jahr starten.

    Das ist die flexible Schnellladesäule

    Mit ihren kompakten Abmessungen kann die flexible Schnellladesäule nahezu überall aufgestellt werden, wo Bedarf besteht oder noch keine Ladeinfrastruktur vorhanden ist. Mit Anschluss an das Niederspannungsnetz wird sie zu einem festen Ladepunkt, ohne den hohen Aufwand einer vergleichbaren fest installierten Schnellladesäule. Das verbaute Batteriepack ermöglicht eine Netzentkoppelung durch Pufferspeicherung der Energie und damit eine Entlastung des Stromnetzes vor allem zu Spitzenzeiten. Wird regenerativ erzeugter Strom in die Ladesäule gespeist und zwischengespeichert, ermöglicht sie CO2-neutrale Mobilität. Zur nachhaltigen Nutzung wertvoller Ressourcen ist die Säule zudem so ausgelegt, dass künftig alte Batterien aus Elektroautos als Energiespeicher verwendet werden können. Dank Schnellladetechnik können E-Autos mit bis zu 150 kW geladen werden.

    Das ist die Volkswagen Group Components .

    Die Volkswagen Group Components verantwortet als unternehmerisch eigenständige Geschäftseinheit unter dem Dach der Volkswagen AG die Entwicklung und Fertigung strategischer Komponenten für die fahrzeugproduzierenden Marken des Konzerns. In fünf Geschäftsfeldern Motor und Gießerei, Getriebe und E-Antrieb, Fahrwerk, Sitze und Batteriezelle arbeiten rund 75.000 Mitarbeiter in weltweit über 60 Werken an 47 Produktionsstandorten. Sie entwickeln und fertigen Fahrzeugkomponenten, gestalten Zukunftsthemen wie Ladeinfrastruktur oder Batterierecycling – und leisten so einen entscheidenden Wertbeitrag für den Volkswagen Konzern, seine Marken und Produkte. Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Group Components ist Thomas Schmall.

    Pressekontakt:

    Volkswagen Group Components
    Enrico Beltz
    Leitung Kommunikation
    Tel: +49 5361-9-48590
    enrico.beltz@volkswagen.de


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